Geschäftsordnung

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES

1.1. PRÄSENTATION

Das ASBL SPA HISTORIC RACING TEAM veranstaltet von 1-3 Oktober 2021 das 1. FRANCORCHAMPS RALLYE FESTIVAL

Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung auf abgesicherten Strecken für historische Fahrzeuge ohne Zeitnahme.

1.2. SEKRETARIAT

ASBL SPA HISTORIC RACING TEAM
7/1 Rue du Centre, 4130 ESNEUX-HONY
Tel : +32 475 698993
Email : info@rallyfestival.be
BCE 0456 763 892

1.3. ORGANISATIONSKOMITEE

Organisationsleiter : George JANSSEN
Verantwortlicher Junior Team : Olivier LOFFET

1.4. BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG

Diese Veranstaltung ist offen für:

  • Eine Auswahl an historischen Rallyefahrzeugen älter als 25 Jahre (Fahrzeuge vor 31/12/1995)
  • Rallyefahrzeuge mit besonderem historischem Wert

Die Veranstaltung ist keine Rallye im engsten Sinn und dient einzig und allein dazu, ohne Risiko und Zeitnahme Nostalgie zu fühlen und Spaß zu haben. Gefahren wird auf abgesicherten Sonderprüfungen wobei maximal 2 Personen im Fahrzeug sitzen dürfen.

Die Sonderprüfungen sind mittels behördlichem Erlass für den normalen Verkehr gesperrt und dürfen ausschließlich von teilnehmenden Fahrzeugen und Fahrzeugen des Veranstalters befahren werden.

Die Sonderprüfungen auf gesperrten Straßen sind durch Verbindungsetappen auf öffentlichen Straßen erreichbar, auf diesen ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

ARTIKEL 2: TEILNAHME

2.1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Das FRANCORCHAMPS RALLYE FESTIVAL findet von 1-3 Oktober 2021 auf der Kartingbahn der Rennstrecke Spa-Francorchamps, Route de Circuit 51, 4970 Stavelot, statt.

2.2. NENNUNG

Die Nennung erfolgt mittels Veranstaltungsnennformular und ist erst nach Prüfung des Fahrzeuges gültig. Diese Anfrage wird erst nach Überprüfung des Fahrzeugs genehmigt.

Nennschluß: 23/09/2021

2.3. PUBLIKATION NENNLISTE

Die Nennliste wird am 24/09/2021 auf der Webseite https://belgian-rally-festival.be veröffentlicht.

2.4 KONTROLLEN

Die technische Abnahme der Fahrzeuge erfolgt am 23 September 2021 im Campus von Francorchamps, Route de Circuit 60, 4970 Stavelot.

ARTIKEL 3 : ZUGELASSENE FAHRZEUGE – KONFORMITÄT – AUSSTATTUNG

3.1. ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Zugelassen sind Originalfahrzeuge oder Replikas, die internationale Rallyegeschichte geschrieben haben.

Ein Auswahlausschuss validiert die Registrierung von Fahrzeugen anhand ihres Interesses und ihrer historischen Konformität. Er unterteilt sie in folgende Kategorien:

A/SLOWLY SIDEWAYS:

  • ORIGINALE: echte historische Rallyefahrzeuge
  • SLO1: originalgetreue Replikas historischer Rallyefahrzeuge
  • SLO2: Replikas historischer Rallyefahrzeuge mit minimalen Änderungen

B/ ANDERE HISTORISCHE RALLYEFAHRZEUGE

  • Andere Rallyefahrzeuge von besonderem historischen Interesse und von der Jury genehmigt
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeugen, die nicht der Epoche oder dem Sinn der Veranstaltung entsprechen, abzulehnen.
  • Die Fahrzeuge müssen versichert sein und der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
  • Der Veranstalter lehnt jede Haftung im Falle einer Gesetzesübertretung ab.
  • Die Anzahl der zum Start zugelassenen Fahrzeuge ist auf 120 beschränkt.

3.2. DOKUMENTENABNAHME

Diese dient der Identifikation des Fahrzeuges und der Übereinstimmung mit der Nennung.

Bei der administrativen Abnahme sind von der Mannschaft folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Führerscheine
  • Genehmigung des Besitzers sofern dieser nicht Teil der Mannschaft ist
  • Wagenpapiere: Versicherungsbestätigung, gültige Überprüfungsplakette
  • Für jedes Mannschaftsmitglied: ärztliches Attest zur Eignung an Rennveranstaltungen oder eine Rennlizenz einer ASN.

3.3. TECHNISCHE ABNAHME

Jedes Fahrzeuge muss zur vorgeschriebenen Zeit bei der Technischen Abnahme vorgeführt werden.

3.3.1 SICHERHEITSCHECKS

Der Veranstalter führt folgende Sicherheitsüberprüfungen durch:

  • Die Reifen müssen sich in guten Zustand befinden. Rennreifen sind erlaubt, Slicks verboten. Überprüfung Niveau Bremsflüssigkeit und Batteriebefestigung
  • Überprüfung Niveau Bremsflüssigkeit und Batteriebefestigung
  • Überprüfung der Scheinwerfer, der Blinkerleuchten und der Scheibenwischer, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen müssen.
  • Warndreieck und /oder Warnblinkanlage

3.3.2 SICHERHEITSAUSSTATTUNG

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten, führen die Veranstalter

folgende Sicherheitschecks durch:

  • Überrollbügel: Ein Überrollbügel, der im Falle eines Zusammenstoßes oder Überschlag Schutz bietet, ist verpflichtend. Bei Originalfahrzeuge mit Überrollbügel muss dieser den Mindestanforderungen der Epoche entsprechen. Sitzbefestigungen: diese müssen solide sein und der Norm entsprechen. Dies wird bei der Technischen Abnahme überprüft.
  • Sicherheitsgurte: FIA homologierte 6-Punkt-Gurte werden empfohlen Dies wird bei der Technischen Abnahme überprüft.
  • Sicherheitsgurte: FIA homologierte 6-Punkt-Gurte werden empfohlen
    • Das System der Sicherheitsgurte muss an die Schalensitze angepasst sein
    • Die Befestigungen der Gurte müssen geschraubt und dürfen nicht geschweißt sein
    • Das Mitführen eines Gurtschneiders wird empfohlen
    • Die Verwendung einer Kopf-und-Nacken-Stütze (p.e. Hans) wird wärmstens empfohlen
  • Feuerlöscher: Das Fahrzeug muss mit einem Feuerlöscher von mindestens 2 kg ausgestattet sein. Es muss sicher angebracht und für Fahrer und Seeleute zugänglich sein. Das Datum der letzten Prüfung darf 2 Jahre nicht überschreiten.
  • Batterie: die Anschlussklemmen müssen mittels entsprechender Abdeckungen vor Kurzschluss geschützt sein.
  • Helm und Balaklava: Fahrer und Beifahrer müssen auf den Sonderprüfungen Helm und feuerfeste Balaklava tragen
  • Rennanzüge: Fahrer und Beifahrer müssen auf den Sonderprüfungen feuerfeste Rennanzüge tragen. Das Herstellungsdatum darf nicht vor 2005 liegen und muss mittels Homologationsetiket ersichtlich sein.
  • Unterwäsche: Feuerfeste Unterwäsche wird strengstens empfohlen. Achtung: das Tragen von synthetischer Unterwäsche (BH, Slip…) unter feuerfester Kleidung schützt nicht vor Feuer und kann zu schweren Verbrennungen führen.
  • Schuhe und Socken: Feuerfeste Schuhe und Socken sind strengstens empfohlen.
  • Handschuhe: Das Tragen feuerfester Handschuhe wird wärmstens empfohlen.

3.4 ALLGEMEINE ÜBERPRÜFUNG DES FAHRZEUGES

Es geht um die tatsächliche Authentizität des Models. Im Anschluss an die Überprüfungen kann der Veranstalter einem nicht-konformen Fahrzeug die Teilnahme verweigern oder den sofortigen Ausschluss erklären, wenn es als gefährlich eingestuft wird, dies ohne Anspruch auf Vergütung. In diesem Fall werden 60% des Nenngeldes rückerstattet, 40% des Nenngeldes als Aufwandsentschädigung und für Verwaltungsspesen einbehalten.

3.5 ZUM START ZUGELSSENE FAHRZEUGE

Zum Start werden nur jene Fahrzeuge zugelassen, die die administrative und technische Abnahme bestanden haben.

ARTIKEL 4: ABLAUF DER VERANSTALTUNG

Auf den Sonderprüfungen dürfen 2 Personen, entsprechend gesichert und mit Helm, an Bord sein. Auf den Verbindungsetappen ist das Tragen des Helms nicht gestattet.

Das Startintervall darf nicht weniger als 1 Minute betragen und kann vom Veranstalter erhöht werden um ein Auffahren zu vermeiden.

4.1 PROGRAMM DER VERANSTALTUNG

Der vorliegende Ablauf kann gegebenenfalls leicht abgeändert werden, das endgültige Programm wird vor der Veranstaltung bekanntgegeben.

Freitag 1 Oktober 2021

  • Roadbookausgabe, Dokumentenabnahme und Technische Abnahme, Streckenbesichtigung am Campus von 9:00 bis 16:00 Uhr

Samstag 2 Oktobre 2021

  • Roadbookausgabe Nachzügler, Dokumentenabnahme und Technische Abnahme, Streckenbesichtigung am Campus von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Aufbau Serviceplatz, Fahrzeugpräsentation
  • Autogrammstunde der ausgewählten Teams von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Abends SHOWZONE an der Rennstrecke Spa-Francorchamps (zwischen 17:10 und 19:50 Uhr)

Sonntag 3 Oktobre 2021

  • 4 Sektionen, davon 2 mit „Show“ von 8-10 km, je 2x 2 Runden = +- 70 km Streckenlänge

Sonntag, 26. September 2021

  • Abfahrt nach Stavelot mit Präsentation der Teams
  • 2 Sektionen: 1. Abschnitt +- 10 km 2x, eine 2. Sektion mit 12 km
  • Gegen 14 Uhr: Ende des Festivals, Köstlichkeiten aus Liege und Feier im altertümlichen Festzelt mit typisch belgischer Fanfarenmusik

Montag, 27. September 2021

Feiertag, Abreise oder Besichtigung der Region

Der Parc Fermé (Fahrzeuge, Anhänger) muss bis spätestens 10 Uhr geräumt sein.

4.2 BESICHTIGUNGEN

Die Sonderprüfungen dürfen nur innerhalb der vorgegebenen Zeiten und nur mit einem „Zivilfahrzeug“ besichtigt werden. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.

Beim Abfahren der Sonderprüfungen ist auf die in Belgien gültige Geschwindigkeitsbegrenzung zu achten.

Eine Besichtigung der Sonderprüfungen ist nicht verpflichtend, doch wird dies wärmstens empfohlen. Ein 2maliges Abfahren der Sonderprüfungen ist erlaubt. Ein Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

ARTIKEL 5: STRAFEN

5.1. STARTVERWEIGERUNG

Seitens des Veranstalters kann die Zulassung zum Start verweigert werden wenn:

  • Fahrzeug nicht den Kriterien der Veranstaltung entspricht
  • Fahrzeug nicht konform oder keine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist
  • Nichtbezahlung des Nenngeldes
  • Unentschuldigte Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start der Veranstaltung oder einer Sonderprüfung

5.2. AUSSCHLUSS

Ein Ausschluss von der Veranstaltung kann ausgesprochen werden bei:

  • Gefährlicher Fahrweise, unkorrekten, unsportlichen oder unfairen Manövern
  • Unsportlichem Verhalten gegenüber den Veranstaltern, den Offiziellen, anderen Teilnehmern, den Zuschauern oder Behörden
  • Fälschung der Kontrolldokumente
  • Nichtbeachten von Anweisungen des Rennleiters oder der Flaggenposten (gelbe und/oder rote Flaggen)
  • Übertretungsbescheid (Strafzettel) der Behörden

ARTIKEL 6: AUSSTATTUNG

  • Jegliche Zeitnahme im Fahrzeug ist untersagt (Ausnahme: Ausstattung der Epoche)
  • Die Teilnehmer müssen auf den Sonderprüfungen angeschnallt sein und einen Helm tragen.
  • Feuerlöscher und Batterie müssen fixiert sein

ARTIKEL 7: VERSICHERUNGEN

Der Teilnehmer ist für alle Schäden an seinem Fahrzeug verantwortlich und kennt das Risiko, dass sein Fahrzeug Schaden nehmen kann und kann diese Verantwortung auch nicht an den Veranstalter abtreten. Es obliegt dem Teilnehmer zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz für diese Art von Veranstaltung ausreichend ist oder gegebenenfalls eine Rennstreckenversicherung abzuschließen.

Den Teilnehmern wird empfohlen, auf jeden Fall eine Unfallversicherung abzuschließen. Der Veranstalter verfügt über eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung.

ARTIKEL 8: ANWENDUNG DES REGLEMENTS – VERHALTENSREGELN

Mit der Abgabe der Nennung erklärt sich jeder Teilnehmer mit der gegenwärtigen Ausschreibung einverstanden und bereit, sich an die Entscheidungen des Veranstalters zu halten. Alle nicht im vorliegenden Reglement vorgesehenen Fälle werden vom Veranstalter entschieden und können nicht beeinsprucht werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am vorliegenden Reglement oder am Ablauf der Veranstaltung durchzuführen, sowie die Möglichkeit, die Veranstaltung teilweise oder ganz abzusagen wenn die Umstände dies erfordern.

Jeder Teilnehmer, der absichtlich die Fahrt anderer Teilnehmer blockiert oder behindert, wird ausgeschlossen.

ARTIKEL 9: VERKEHR – ASSISTENZ

9.1. PANNENHILFE

Kommt es auf der Strecke zu einer Panne, hat der Teilnehmer nachkommenden Fahrzeugen mittels Warndreieck und /oder Warnblinkanlage anzuzeigen, dass sein Fahrzeug eine Gefahr darstellt.

Auf der Sonderprüfung zeigen die Streckenposten eine drohende Gefahr mittels stillgehaltener oder geschwenkter gelber Flagge an.

Die Kosten für den Einsatz eines Bergefahrzeuges gehen zu Lasten des Teilnehmers. Assistenz und /oder das Abschleppen auf Sonderprüfungen ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter und des Rennleiters möglich.

Ist ein Weiterfahren in einer Sonderprüfung nicht möglich, lässt der Veranstalter das Fahrzeug aus der Sonderprüfung schleppen. Dann liegen die Verantwortung und die gesamten Kosten für Abschleppen und Rückführung beim Teilnehmer.

Jeder Teilnehmer, der aus technischen oder persönlichen Gründen die Streckenführung verlassen hat, ist angehalten, dies unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

9.2. SERVICEPARK

9.2.1 ÖFFNUNG UND SCHLIESSUNG DES SERVICEPARKS

Der Servicepark öffnet am Freitag, 1. Oktaber 2021 um 9:00 Uhr und schließt ausnahmslos am Montag, 27. September 2021 um 10:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt ist er auch vollständig zu räumen.

9.2.2 VERHALTEN IM SERVICEPARK

Nur an der Veranstaltung teilnehmende Fahrzeuge und Servicefahrzeuge mit der offiziellen Plakette „SERVICE“ dürfen in den Servicepark einfahren.

Die Oberfläche des Serviceplatzes darf nicht beschädigt werden. Es ist verboten, Pfosten einzuschlagen oder Haken und sonstiges Befestigungsmaterial einzubohren. Der Teilnehmer haftet für eventuell entstandene Schäden.

Die geltenden belgischen Umweltrichtlinien sind anzuwenden, und zwar:

  • Auslegen einer mindestens 5x2m wasserdichten Plane zum Schutz des Erdreiches
  • Positionierung eines Feuerlöschers mit mindestens 5 kg in unmittelbarer Nähe
  • Der Serviceplatz darf keine ökologischen oder andere Schäden erleiden. Zuwiderhandeln wird sanktioniert.
  • Feste und flüssige Abfälle müssen vom Team beseitigt werden gemäß Ausschreibung.
  • Im gesamten Bereich des Serviceparks ist das Betanken der Fahrzeuge verboten (mit Ausnahme von Generatoren)

9.2.3 VERPFLEGUNG – PR IM SERVICEPARK

  • Jede PR-Aktion die mit Verpflegung verbunden ist, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Diese ist bis spätestens Nennschluss zu beantragen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für Strom und Müllentsorgung einen Unkostenbeitrag zu verlangen.
  • Der Verkauf von Speisen im Servicepark ist verboten.

ARTIKEL 10: NENNUNG

10.1. TEILNEHMERANZAHL

Die Anzahl der zum Start zugelassenen Fahrzeuge ist auf 120 festgelegt.

10.2. BERECHTIGUNG DER FAHRZEUGE

Der Teilnehmer hat auf der Webseite der Veranstaltung in der Rubrik „Edition 2021“ um die Teilnahmeberechtigungseines Fahrzeuges anzusuchen, damit sein Fahrzeug beurteilt werden kann.

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